Es gibt zukünftig mehr Platz für neue Wohnungen, denn mit der Schaffung von „Urbanen Gebieten“ können Kommunen auch in Gewerbegebieten oder in stark verdichteten städtischen Gebieten neue Wohnungen bauen. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur „Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ hat das Kabinett im Dezember 2016 beschlossen. Gleichzeitig wurde die TA Lärm angepasst.
Neue Baugebiete für bezahlbares Wohnen
Im Städtebaurecht wurde dafür die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete" eingeführt. Die Bundesregierung setzt damit einen wichtigen Teil des Programms „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive" um, das im März 2016 vom Kabinett beschlossen wurde. Darin ist vorgesehen, dass Bauland bereitgestellt, Wohngebiete verdichtet, und Bauvorschriften vereinfacht werden. Mit der neuen Kategorie erhalten die Kommunen mehr Spielraum für den Wohnungsbau.
Lärmschutzwerte wurde in der TA Lärm verankert
In urbanen Gebieten darf dichter und höher gebaut werden als in den herkömmlichen Mischgebieten. Um den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen von Gewerbe und Wohnen gerecht zu werden, sind für das urbane Gebiet auch höhere Lärmimmissionswerte durch gewerblichen Lärm zugelassen. Parallel zur Änderung des Bauplanungsrechts wurde daher auch eine Änderung der TA Lärm beschlossen. Die TA Lärm sieht eine Erhöhung von Immissionswerten vor, wenn „dem Wohnen dienende Gebiete an gewerblich oder industriell genutzte Flächen angrenzen“. Für die neue Baugebietskategorie „Urbane Gebiete“ wurden die Immissionsrichtwerte auf maximal 63 Dezibel tagsüber und 48 Dezibel nachts festgesetzt.
Kommentar schreiben